Allgemeine Informationen

Wenn sie uns eine Spende zukommen lassen möchten, gibt es einige wichtige Informationen, die es dabei zu beachten gilt. Parteispenden UND Mitgliedsbeiträge sind nach §34g EStG von der Steuerschuld abzugsfähig. Sie gelten als Zuwendungen an politische Parteien. Abzugsfähig sind 50% der Ausgaben, maximal jedoch 825,00 Euro für Alleinstehende bzw. 1650,00 Euro für Ehegatten.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34g.html

Für uns als Partei haben ihre Spenden den Vorteil, daß jeder Euro zu 100% von uns als Kreisverband für unsere politische Arbeit genutzt werden kann. Gleichzeitig erhält die Partei als Ganzes für jeden Euro mehr Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Dort haben die etablierten Parteien, auf Grund ihrer höheren Mitgliederzahlen, (noch) einen erheblichen finanziellen Vorteil.

Sollten sie im Ausland leben und eine Spende an uns richten wollen, beachten sie bitte, daß diese (eine) Spende den Betrag von 1000,00 Euro nicht übersteigen darf (§25 Abs. 2 Nr. 3c PartG).  Für Spenden und Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge) aus dem Inland liegt der jährliche Höchstbetrag bei 50.000 Euro.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__25.html

Einen Nachweis über ihre gezahlten Mitgliedsbeiträge erhalten sie gesondert von unserem Landesverband.