Barspende

Gerne können Sie uns ihre Spenden auch in bar zukommen lassen. Wir möchten sie jedoch darauf hinweisen, daß wir nach §25 Abs. 2 Nr. 6 Parteiengesetz nur Barspenden bis zu einer Höhe von 500,00 Euro entgegennehmen dürfen. Wir benötigen von ihnen dann lediglich Namen und Anschrift um ihnen eine Spendenquittung ausfüllen zu können. Barspenden können auch anonym erfolgen. Um uns eine Barspende zukommen zu lassen, besuchen Sie uns auf einer unserer Veranstaltungen oder kommen Sie zur Bürgersprechstunde in unsere Kreisgeschäftsstelle.