Alternative für Deutschland

+++Pressemitteilung der WIR-Fraktion Blankenfelde Mahlow+++

Boykottabstimmung der Gemeindevertretung gegen einen vernünftigen Sachantrag der WIR-Fraktion (AfD/LKR) der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow bestätigt

22.03.18 – Blankenfelde-Mahlow. Die Gemeindevertretung stimmte dem gemeinsamen Antrag der Fraktion BB/FDP und BVBB-WG zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zu. Mit dem Antrag soll an die Landesregierung appelliert werden, den § 8 des KAG zu ändern, so dass aus der bestehenden Muss-Bestimmung zur Beitragserhebung für den Straßenbau seitens der Gemeinden ein „kann“ wird. Erfahrungsgemäß wird eine Verwaltung regelmäßig eine „Kann“-Bestimmung dazu nutzen, um dieses eben als grundsätzlich zu bejahendes Recht umzusetzen – ergo die Straßenbaubeiträge weiterhin zu erheben. Das Ziel der Anträge weicht zwar etwas voneinander ab, jedoch ist das Grundprinzip des damaligen Antrags der WIR-Fraktion, welcher im Übrigen von der Vertretung mit 16 Stimmen von 27 anwesenden Vertretern abgelehnt, also bewusst boykottiert wurde (s.u.), bereits in anderen Ländern gängige und bewährte Praxis ist, die durchaus von den Bürgern angenommen wurde und insgesamt gerechter für die Solidargemeinschaft ist. Trotzdem ist es nach wie vor die Pflicht der Bundesregierung, den Ländern zukünftig ein entsprechend einen erheblich größeren Etat aus den Steuergeldern und insbesondere Kfz-Steuern zuzuweisen, um die Bürger letztendlich restlos von den Straßenbaubeiträgen zu befreien.

Die WIR-Fraktion übersandte am 26.01.17 in Bezug auf die damalige Entscheidung der Gemeindevertretung eine Pressemitteilung, die leider nicht veröffentlicht wurde, u.a. an die Märkische Allgemeine Zeitung, die hier entsprechend zum Nachlesen anhängig ist:

Die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken sowie der CDU der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow sperren sich gegen eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes

26.01.17 – Blankenfelde-Mahlow. In der Gemeindevertretersitzung am heutigen Abend wurde der Antrag der WIR-Fraktion zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit dem folgenden Beschlusstext diskutiert. Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeindevertretung von Blankenfelde-Mahlow appelliert an die Brandenburgische Landesregierung und die Fraktionen im Brandenburgischen Landtag, das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der derzeit geltenden Fassung, insbesondere dessen § 8, dahin gehend zu ändern, dass den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet wird, selbständig zu beschließen, in ihrem Gebiet anstelle der bisher zwingend vorgeschriebenen, ausschließlichen Einmaligen Straßenausbaubeiträge sog. Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, nach Möglichkeit zusammen mit anderen Kommunen, bei der Landesregierung und dem Landtag im Sinne dieses Beschlusses vorstellig zu werden und auf eine entsprechende gesetzliche Änderung zu dringen.

Der Bürgermeister nahm diesen Antrag sehr positiv auf und erklärte dem Gremium seine Bereitschaft zur Einreichung eines Änderungsersuchens bzw. Apells an die Landesregierung, da auch er der Überzeugung ist, dass die derzeit bestehende Straßenbaubeitragserhebung für die Anlieger der Gemeinde eine unzumutbare Belastung darstellt. In einer früheren Diskussion zu einem anderen Tagesordnungspunktes zeigten sich die Vertreter der Fraktionen SPD, Grünen und Linken erst offen und positiv zu einer solchen Änderung, doch im Rahmen der Abstimmung des Fraktionsantrages der WIR-Fraktion hielten sie wohl eher eine politische Boykott-Haltung durch Ablehnung dieses Antrages für wichtiger, als hier zum Wohle der Bürger und für eine möglicher Weise zukünftige Entlastung dieser zu stimmen. [MP]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert